Die Zahnarztpraxen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland haben höchste Hygienestandards zum Schutz der Patienten und des Praxisteams…so lautete die Presseerklärung vom 12.05.2020 des Präsidenten der Zahnärztekammer Nordrhein, Dr. Ralf Hausweiler, und des Vorsitzendem der kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein, Zahnarzt Ralf Wagner. Dies wurde auch von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zusammen mit hochrangigen Vertretern der Ärzte-und Zahnärzteschaft in einem gemeinsamen Pressebriefing in der Düsseldorfer Staatskanzlei am 11.05.2020 bekräftigt.
Viele Patienten sind verunsichert, ob und welche Zahnarzttermine sie überhaupt noch wahrnehmen können. Völlig unbegründet – denn es gibt kaum einen anderen Berufsstand, der nach jedem Patienten routinemäßig Flächen- und Händedesinfektion einsetzt, mit Handschuhen, Schutzbrille, Visier und Mund-Nasen-Schutz behandelt und deswegen gegenüber Infektionskrankheiten so gut aufgestellt ist wie Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Folge der aus Angst und Fehlinformationen zur Zeit oft unterbliebenen Zahnarztbesuche sind dann häufig zu einem späteren Zeitpunkt zwangsweise doch stattfindende Behandlungen, oft schmerzhaft und aufwändig, weil eben z.B. anfängliche Caries oder Zahnfleischentzündungen nicht sofort bei Routinekontrollen erkannt und frühzeitig therapiert wurden. Das Coronavirus wird uns noch lange begleiten, wer deswegen dann lange auf die immer notwendigen zahnärztlichen Untersuchungen und Frühbehandlungen verzichtet, hat häufig Folgeschäden an Zähnen, Zahnfleisch und seinem aktuell noch intakten Zahnersatz bis hin zum Zahnverlust zu erwarten. Darüber hinaus ist insbesondere in Zeiten einer Pandemie eine gesunde Mundhöhle das A&O, um Infektionskrankheiten zu vermeiden. Auch wer zu einer Risikogruppe zählt, sollte sich an seinen Zahnarzt wenden, um gemeinsam mit ihm den Umfang einer notwendigen Mindestbehandlung zu planen oder auch sich eventuell das O.K. zum Aufschieben einer Behandlung zu holen. (Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt entscheidet situationsabhängig und immer gemäß den individuell richtigen Hygienemaßnahmen, welche Behandlungsschritte zum Wohle der Patienten sinnvoll sind.)
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